Wissenswertes zum Grundstudium
Sie erhalten mit der Einschreibung automatisch eine Mailadresse der Hochschule. Diese dient zum schnellen Informationsaustausch der Hochschule mit Ihnen. Da Hochschulverwaltung, Fakultätsvorstand und Professoren zahlreiche Informationen ausschließlich über diese Adresse versenden, empfehlen wir Ihnen, den entsprechenden Posteingang täglich zu sichten.
Sie müssen sich grundsätzlich eigenständige zu Ihren Prüfungen im Prüfungsinformationssystem (POS) anmelden!
Für Wiederholunsgprüfungen werden Sie vom Service Center Studierende automatisch angemeldet.
Prüfen Sie rechtzeitig vor dem Prüfungszeitraum im POS Ihren individuellen Anmeldestatus, um spätere „Überraschungen“ zu vermeiden.
In begründeten Fällen ist eine Abmeldung über das Dekanat möglich. Die Abmeldung kann ausschließlich unter Verwendung eines speziellen Formulars (zu finden unter Studierende/Prüfungsangelegenheiten) erfolgen und muss fristgerecht eingehen. Die Einreichungsfrist wird jedes Semester per Aushang bekannt gegeben. Anträge, die nicht form- und fristgerecht gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden, d.h. dann müssen Sie zur Prüfung antreten!
Formulierungen wie „Ich fühle mich nicht genügend vorbereitet“ sind zwar Ausdruck einer selbstkritischen Erkenntnis, aber keine ausreichende Begründung für eine Prüfungsabmeldung.
Prüfen Sie nach Ablauf der Frist im POS zu Ihrer eigenen Sicherheit nochmals Ihren individuellen Anmeldestatus.
Wird eine Prüfungsleistung, zu der sich ein/e Studierender/e angemeldet hat, nicht erbracht, müssen die Gründe für Rücktritt oder Versäumnis gegenüber dem Service Center Studium/Prüfungen unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (i.d.R. mittels ärztlichem Attest für den betreffenden Tag). Anderenfalls wird die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ gewertet.
Versäumte oder nicht bestandene Prüfungen sind direkt im nächstfolgenden Semester abzulegen (vgl. §14 Abs. 2 StuPO).
Das „Schieben“ von Prüfungen führt erfahrungsgemäß im weiteren Studienverlauf zu stunden- und/ oder prüfungsplanbezogenen Schwierigkeiten und oft zu verlängerten Studienzeiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie zu nicht bestandenen Prüfungen (Zweit-/ Drittversuchen) automatisch angemeldet sind.
Das ist auch der Fall, wenn Sie sich im Ausland befinden (z.B. für Theoriesemester, Abschlussarbeit oder Praxis) und an der HS Mannheim dafür kein Urlaubssemester beantragt haben!
Ferner ist zu beachten, dass bei mehr als drei „offenen“ Prüfungen des Grundstudiums, keine Prüfungen aus dem Hauptstudium abgelegt werden dürfen.
Für den Fall, dass im Grundstudium drei und mehr Prüfungen „offen“ sind, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin mit dem Studiengangleiter zu vereinbaren. Die Studienberatung soll Sie bei der weiteren Studienplanung unterstützen.
Ja, ABER: Das Grundstudium legt und vertieft Grundlagen. Erst wenn Sie diese erfolgreich auf- und ausgebaut haben, können Sie im Hauptstudium erfolgreich darauf aufbauen.
Das Grundstudium müssen Sie nach 4 Semestern erfolgreich, d.h. alle zugehörigen Prüfungen bestanden haben! Daher: Machen Sie keine Experimente! BITTE 'ziehen' Sie Ihr Grundstudium mit aller Konsequenz 'durch'!
Die Prüfungen des ersten Studienabschnitts (sog. Grundstudium) müssen bis spätestens zum 4. Studiensemester komplett abgeschlossen sein.
Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung (d.h. Grundstudium) wird vom Service Center Studierende automatisch erstellt.
Wissenswertes zum Hauptstudium
Prüfungen aus dem Hauptstudium sind nur zulässig, wenn aus dem Grundstudium maximal drei Prüfungsleistungen fehlen. Begründete Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
Zur Teilnahme an Prüfungen des Hauptstudiums ist eine fristgerechte Anmeldung über das POS erforderlich. Die Anmeldefrist wird jedes Semester per Aushang bekannt gegeben. Ohne fristgerechte Anmeldung ist keine Teilnahme an einer Prüfung möglich. Beachten Sie, dass im Fall von Wiederholungsprüfungen eine automatische Anmeldung durch das Service Center Studierende erfolgt.
Eine Abmeldung von Prüfungen, die erstmalig abgelegt werden sollen, ist bis einen Tag vor dem Prüfungstermin online im POS möglich. Eine Abmeldung von Wiederholungsprüfungen muss mittels Formular fristgerecht beantragt werden. Die Abmeldefrist wird jedes Semester per Aushang bekannt gegeben. Nach Fristende ist keine Abmeldung mehr möglich.
Die Regelstudiendauer von insgesamt sieben Studiensemestern darf um höchstens drei Semester überschritten werden.
Fremdsprachen
Die jeweils aktuellen Kurse des Sprachenzentrums der Hochschule Mannheim bilden das Fremdsprachenangebot für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen.
Über das aktuelle Angebot des Sprachenzentrums hinaus ist nach Rücksprache mit der/ dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine Anerkennung von Fremdsprachen (z.B. Chinesisch, Japanisch) möglich, die im Rahmen des Studium Generale der Universität Mannheim erworben wurden. Eine Übernahme der entsprechenden Kurs- und Prüfungsgebühren durch die Hochschule Mannheim erfolgt in diesen Fällen jedoch nicht.
Informieren Sie sich zunächst über das aktuelle Semesterprogramm des Sprachenzentrums (siehe Schaukasten des Sprachenzentrums). Wählen Sie daraus entsprechend Ihres Sprachniveaus, Interessen und Neigungen eine Sprache - für Englisch ab Niveau zwei oder drei (z.B. Englisch zwei oder Englisch drei), da nur diese mit einer Prüfungsleistung abschließen.
In der Fremdsprache Englisch werden nur Kurse als Prüfungsleistung anerkannt, die der Stufe B2 — C1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Bei den übrigen Sprachen können auch Kurse der Niveaustufen A1 — B1 des Europäischen Referenzrahmens als Fremdsprachen anerkannt werden.
Als Fremdsprachen im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung gelten nur Sprachen, die im Herkunftsland des Studierenden keine Amtssprache sind. Für den Fall, dass das Erlernen der englischen und französischen Sprache beim Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung nachweislich kein Pflichtbestandteil war, können auch Englisch oder Französisch auf Niveaustufe A1 als Fremdsprache anerkannt werden.
Nein, da der Nachweis der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache (DSH) Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist, kann Deutsch nicht als Fremdsprache anerkannt werden.
Ja, für die Teilnahme an einem Sprachkurs ist eine persönliche Anmeldung erforderlich, auch wenn dieser Kurs im Stundenplan vorgesehen ist. Die Anmeldung des Sprachkurses erfolgt über die Lernplattform Moodle des Sprachenzentrum der Hochschule Mannheim.
Ja, sofern der Kompaktkurs das erforderliche Sprachniveau aufweist. Informationen zu den für die Studienintegration zugelassenen Sprachkursen finden Sie auf der Website des Sprachzentrums. Die Anmeldung erfolgt über die Lernplattform Moodle des Sprachenzentrums der Hochschule Mannheim unter "Blockkurse Sprachen".
Auslandssemester
Generelle Informationen zum Studieren im Ausland erhalten Sie im International Office (Gebäude J, 2. OG).
Das Team International (TIW) unserer Fakultät hält alle notwendigen sowie weitere Hintergrundinformationen für Sie auf den zugehörigen Unterseiten International unserer Fakultät bereit.
Bitte achten Sie auch auf Hinweise zu unterschiedlichen Informationsveranstaltungen des IO und unserer Fakultät, die jedes Semester regelmäßig angeboten werden.
Im Studiengang WBI müssen Sie vor der abschließenden Ausstellung Ihrer Bachelorurkunde nachweisen können, dass Sie im Studium und zum Zwecke der studiengangsbezogenen Ausbildung mindestens 3 Monate ununterborchen im Ausland gelebt und so internationale und interkulturelle Erfahrung nachweislich auch praktisch gesammelt haben:
Der Nachweis eines mindestens 3 Monate durchgängig durchgeführten Auslandsaufenthalts während des Studiums an der Hochschule Mannheim und damit die Erfüllung der Anforderungen in §55,12 StuPO Bachelor der HS Mannheim, kann grundsätzlich erbracht werden durch den offiziell belegten Nachweis einer der folgenden Optionen:
- Studienaufenthalt an einer ausländischen Partnerhochschule der Hochschule Mannheim
- (Nachweis: Transcript der Partnerhochschule)
- Studienaufenthalt an einer anderen ausländischen Hochschule (free mover)
- (Nachweis: Transcript der ausl. Hochschule)
- Praxissemester im Ausland
- (Nachweis: Praktikantenvertrag mit der Firma)
- Bachelorarbeit im Ausland
- (Nachweis: Vertrag mit der Firma/Nachweis Auslandsaufenthalt)
- freiwilliges Praktikum im Ausland
- (Nachweis: Praktikantenvertrag mit der Firma)
- oder eine andere studienbegleitende Qualifikationsmaßnahme im Umfang von mindestens drei Monaten im Ausland.
- (Nachweis: Rücksprache mit der Studiengangleitung im Vorfeld wird empfohlen.)
Der Nachweis ist spätestens unmittelbar nach dem Abschluss der letzten Prüfung im letzten Studienfachsemester zu führen.
Wenn Sie keine Austauschsemester durchgeführt haben, das Ihrer Studiengangleitung (durch Personalunion mit der Rolle des Auslandsbeauftragten) bereits bekannt ist, gilt:
Für die Nachweisführung laden Sie bitte die aussagekräftigen Belege in WBI Info auf Moodle im Bereich ‚Außerordentliche Anerkennung Auslandsaufenthalt im WBI gemäß StuPO §55,12‘ hoch.
Siehe unter „Praxissemester“
Praxissemester
Alle grundlegenden Informationen zum praktischen Studiensemester finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (§4 StuPO und §54, acht StuPO) sowie auf den Informationsseiten des Praktikantenamtes.
Sollten nach Durchsicht dieser Unterlagen noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte zunächst an das Praktikantenamt unserer Fakultät (Prof. Dr. Birkel in Gebäude L, Raum 155).
Die Beschaffung eines Platzes für das praktische Studiensemester liegt alleine in der Verantwortung der Studierenden. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen auf der Webseite des Praktikantenamts der Fakultät.
Bestehen berechtigte Zweifel, ob eine Praktikantenstelle den Richtlinien der StuPO (§54, Absatz 8) entspricht, halten Sie bitte rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung Rücksprache mit dem Leiter des Praktikantenamtes: Prof. Dr. Birkel.
Bei der Suche nach einer Praktikantenstelle empfehlen wir neben den Aushängen an den Schwarzen Brettern des Praktikantenamtes auch einen Blick in das von der Fachschaft entwickelte fakultätseigene Informationssystem Praxissemester (ISP). Dort finden Sie Informationen über Praktikantenstellen im In- und Ausland sowie persönliche Empfehlungen von Kommilitonen. Die Datenbank kann nur von den PC-Pools in Gebäude L (Raum 305 und 306) über ein Icon auf dem Desktop erreicht werden.
Zudem berichten jedes Semester Studierende, die gerade im Ausland waren, in einer Informationsveranstaltung über ihre Erfahrungen. Der Termin dieser Veranstaltung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bevor Sie einen Praktikantenvertrag unterschreiben und das Praktikum beginnen, muss eine form- und fristgerechte Anmeldung erfolgen. Anmeldeformular und Informationen zur Frist finden Sie auf der Webseite des Praktikantenamts unserer Fakultät.
Vermeiden Sie eine Verlängerung Ihrer Studienzeit, indem Sie sich fristgerecht vor Antritt des Praxissemesters anmelden.
Das Praxissemester soll nur begonnen werden, wenn die Prüfungsleistungen der vorangegangenen Semester erfolgreich erbracht wurden. Bei mehr als drei „offenen“ Prüfungen raten wir zum Verschieben des Praxissemesters.
Wird das Praxissemester abweichend vom Regelstudienplan erst im sechsten Semester durchgeführt, kann dies zu Terminüberschneidungen und damit zu verlängerten Studienzeiten führen. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen des siebten Semesters überwiegend geblockt in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden und z.T. Anwesenheitspflicht besteht.
Im praktischen Studiensemester können höchstens zwei Prüfungsleistungen erbracht bzw. wiederholt werden (§8 Abs. 1 StuPO).
Das Praxissemester gilt als vollständig erbracht, wenn neben den geforderten Nachweisen über die praktischen Tätigkeiten auch die beiden begleitenden Lehrveranstaltungen (sog. Blockveranstaltungen) erfolgreich abgelegt wurden.
Achten Sie darauf, sich rechtzeitig um einen Platz in den Blockveranstaltungen zu bewerben (nähere Informationen siehe „Blockveranstaltungen“). Aus Gründen der Fairness gegenüber Studierenden, die ihre Blockveranstaltungen rechtzeitig geplant haben, kann keine bevorzugte Vergabe der begrenzten Seminarplätze erfolgen.
Blockveranstaltungen
Das Modul „Schlüsselqualifikationen“ ist Bestandteil des praktischen Studiensemesters und dient dem Aufbau und der Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen (z.B. Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit). Darüber hinaus soll die Fähigkeit gestärkt werden, den eigenen Arbeitsaufwand selbst zu planen, sich selbst zu steuern und mit Stress umgehen zu können.
Die Veranstaltungen zu diesem Modul finden geblockt — in der Regel — in der vorlesungsfreien Zeit statt (sog. Blockveranstaltungen). Normalerweise finden die Veranstaltungen in einem Zeitraum von 14 Tagen direkt im Anschluss an die Prüfungszeit statt.
Es sind zwei Blockveranstaltungen im Umfang von insgesamt zwei ECTS zu belegen.
Spätestens zur Anmeldung der Bachelorarbeit müssen die beiden Blockveranstaltungen nachgewiesen werden, da sonst kein abgeschlossenes Praxissemester vorliegt.
Das aktuelle Veranstaltungsangebot sowie die Termine werden jeweils etwa sechs Wochen vor Ende der Vorlesungszeit auf der Homepage der Fakultät bekannt gegeben.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Anmeldezeitraum und -link werden rechtzeitig auf der Homepage der Fakultät unter „Aktuelles“ veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Anmeldungen zu Blockveranstaltungen sind grundsätzlich verbindlich!
Wer unbegründet und unentschuldigt (z.B. ohne ärztliches Attest) an einer angemeldeten Blockveranstaltung nicht vollständig teilnimmt, hat in den Folgesemestern keinen Anspruch auf vorrangige Teilnahme an einer Blockveranstaltung. Bitte denken Sie daran, dass dies im Extremfall zu einer Verlängerung der Studiendauer führen kann.
Junior Thesis (Studienarbeit)
Die Junior Thesis (JT) ist ausdrücklich als Mobilitätsverstärker gedacht:
D.h., Sie können die JT im Ausland schreiben. Wenn Sie Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin für sich gewinnen können, bevor Sie ins Ausland gehen, dann können Sie in gemeinsamer Abstimmung die Arbeit auch im Ausland (mit on-line Betreuung) durchführen.
Alternativ können Sie beim Auslandsbauftragten auch beantragen, dass Ihnen geeignete Kurse im Ausland anstelle der JT anerkannt werden. Bitte sprechen Sie dazu das Team International an.
Die Junior Thesis kann von Studierenden im WBI ab dem fünften Fachsemesters in einem beliebigen positionierten Zeitraum aber in einer auf 9 Wochen begrenzten Bearbeitungsdauer erstellt werden.
Die Anmeldung zur Studienarbeit wird durch Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer durchgeführt, nachdem Sie das Thema der Arbeit mit Ihr bzw. Ihm abgestimmt haben.
Formale Anforderungen:
Die Kenntnisse der Inhalte des Sub-Moduls SSTA werden grundsätzlich als bekannt vorausgesetzt:
Ab dem SS 2024 ist ein Nachweis über den erfolgreichen Besuch der Lehrveranstaltung „Studienarbeit“ (SSTA) eine NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG VOR ABGABE der Arbeit.
Hier werden die wichtigsten Grundlagen zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten vermittelt, die von den jeweiligen Betreuern vorausgesetzt und nicht mehr systematisch und individuell angesprochen werden.
Sprache:
Die Junior Thesis wird grundsätzlich in englischer Sprache verfasst.
Das achte Semester (endlich!)
Um den Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudiendauer realistisch zu ermöglichen und ggf. einen nahtlosen Übergang in ein Masterstudium zu erleichtern, werden alle Veranstaltungen des achten Semesters geblockt angeboten. Der Großteil der Veranstaltungen findet in der vorlesungsfreien Zeit statt. Teilweise reichen die Veranstaltungen aber auch in die ersten Wochen der Vorlesungszeit. Darüber hinaus besteht eine weitere Besonderheit: Für die Veranstaltungen besteht zum Teil Anwesenheitspflicht.
Module | Besonderheiten | Studien-/Prüfungsleistung |
---|---|---|
Fremdsprache 2 (SP2) | Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Sprachenzentrum. Präsenzveranstaltungen (Anwesenheitspflicht) gemäß den Regeln des Sprachenzentrums. | • Prüfung nach den Vorgaben Sprachenzentrums |
Management Simulation (USP) | Je nach Teilnehmeranzahl bis zu vier Pflichtpräsenztermine zu Semesterbeginn. Die Anmeldung erfolgt nicht über das POS, sondern — nach Aufforderung per E-Mail und Aushang gegen Ende des Vorsemesters — direkt beim jeweiligen Dozenten. | • Eingangstest • Klausur (75 Minuten) • Präsentation (ca. 15 Minuten) |
International Management Competences (IMC) | DIe Terminplanung für die kommenden Termine des Moduls IMC (früher CIC2) wird während des Semesters in WBI Info bekanntgegeben. Die Anmeldung erfolgt über die enstprechenden Moodle-Kurseinträge der aktuell Dozenierenden. Es handelt sich um eine Präsenzveranstaltungen (Anwesenheitspflicht). | • Seminar mit Gruppenarbeit und Präsentationen |
Die Anmeldung zu Prüfungen des achten Semesters erfolgt in der Regel innerhalb der Kusre bzw. über die jeweiligen Dozierenden. Bitte sprechen Sie diese darauf an.
Eine Anmeldung über das POS am Ende des vorangehenden Semesters bzw. in der vorlesungsfreien Zeit wird nicht angeboten.
Unabhängig von den semesterspezifischen Terminplänen, die etwa drei Monate vor Semesterbeginn veröffentlicht werden, gelten folgende „Ecktermine“:
Alle Veranstaltungen des siebten Semesters sind im Sommersemester bis spätestens 30.04. und im Wintersemester bis 31.10. beendet. Ab diesem Termin können Sie den Beginn Ihrer Bachelorarbeit planen.
Bachelorarbeit
Kommt darauf an. Die Bachelorarbeit kann frühestens im sechsten Semester und muss spätestens sechs Monate nach Abschluss aller Fachprüfungen begonnen werden.
Voraussetzung für den Beginn der Bachelorarbeit ist der erfolgreiche Nachweis der Prüfungsleistungen der ersten vier Studiensemester und die Anerkennung des praktischen Studiensemesters (inkl. der beiden Blockveranstaltungen!).
In begründeten Fällen kann auch bei Nicht-Erfüllen dieser Anforderungen die Ausgabe der Bachelor-Arbeit vom Prüfungsausschuss genehmigt werden, wenn bei der Antragstellung bestandene Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 150 CR nachgewiesen werden können.
Formal sieht die StuPO diesbezüglich keine Begrenzung vor. Entscheidend ist aber, dass es sich nicht um Prüfungen aus den ersten vier Studiensemestern handelt, da sonst die Anmeldung der Bachelorarbeit nicht zulässig ist.
Aus organisatorischen Gründen wird empfohlen während der Bachelorarbeit keine Prüfung zu schreiben, für deren Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht besteht (z.B. Laborübungen in ET3, Präsenztermine des WI-Seminars oder des Unternehmensplanspiels) oder deren Besuch nicht möglich ist, da die Bachelorarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen außerhalb von Mannheim angefertigt wird.
Für anwendungsorientierte Bachelorarbeiten in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen empfehlen wir ein rechtzeitiges Bewerben. Eine Bewerbung drei bis sechs Monate vor dem geplanten Beginn der Bachelorarbeit hat sich in der Vergangenheit als guter Erfahrungswert erwiesen.
Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von etwa 60 Seiten (ohne Verzeichnisse, Anhänge) haben. Die formalen Anforderungen (z.B. Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenränder) sind mit dem jeweiligen Erstgutachter individuell bei der Anmeldung der Abschlussarbeit zu klären.
Die Studien- und Prüfungsordnung sieht vor, dass über den Inhalt von Abschlussarbeiten ein Kolloquium abzuhalten ist. Dieses ist hochschulöffentlich und soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit stattfinden.
Der Termin wird durch den Erstgutachter in Absprache mit dem Zweitgutachter und dem Studierenden festgelegt.
Bitte beachten Sie: Findet das Kolloquium erst im nächsten Semester statt, so ist eine Rückmeldung für das neue Semester erforderlich.
Das Kolloquium dient dazu, den Gutachtern in kompakter Form die wesentlichen Inhalte der Abschlussarbeit zu präsentieren und Fragen zur Arbeit zu klären.
Es geht also nicht darum, die Gliederung der Abschlussarbeit in verkürzter Form vorzustellen. Vielmehr sollen Ausgangssituation, Zielsetzung und Vorgehensweise der Arbeit sowie zentrale Arbeitsergebnisse ansprechend präsentiert und zur Diskussion gestellt werden.
Am Kolloquium nehmen die beiden Gutachter teil. Die Hochschulöffentlichkeit ist ebenfalls zugelassen (für den Präsentationsteil; nicht für die anschließende Fachdiskussion).
Das Kolloquium dauert insgesamt etwa 60 Minuten. Die Präsentation sollte maximal 25 Minuten umfassen. Daran schließt sich eine 20 bis 25–minütige Fachdiskussion über die Arbeit an. Danach erfolgt eine etwa 10–minütige Besprechung der beiden Gutachter zur Bewertung der Arbeit.
Findet Ihr Kolloquium erst im nächsten Semester statt, so ist eine Rückmeldung erforderlich.
Alumni
Alle Studierende des Hauptstudiums können sich in die Alumni-Datenbank eintragen. Der kostenlose Eintrag erlaubt den Zugang zu Online-Stellenangeboten für Praktika, Abschlussarbeiten und Stellen für Wirtschaftsingenieure. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gezielt Kontakte zu Ehemaligen zu knüpfen.
Von allgemeinem Interesse
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können an der Hochschule Mannheim angerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anrechnung immer auch an anderen Hochschulen nicht bestandene Prüfungen eingeschlossen sind. Voraussetzung für eine Anerkennung ist ein schriftlicher Antrag beim Prüfungsamt. Im Interesse der persönlichen Semesterplanung sind Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen jeweils in der ersten Vorlesungswoche zu stellen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Noten und Zeugnisse
Im Prüfungsinformationssystem (POS) können Sie jederzeit Ihre aktuellen Noten aller aktuell erbrachten Prüfungsleistungen einsehen.
Ja, das ist möglich. Das Prüfungsamt stellt vorläufige Zeugnisse gegen Gebühr aus.
Alternativ können Sie jederzeit Ihren aktuellen Notenstatus selbst im POS einsehen und ausdrucken. Ihren aktuellen Notendurchschnitt für bisher erbrachte Prüfungsleistungen können Sie anhand eines Excel-Tools selbst ermitteln.
Wenn Sie im Anschluss an Ihren Bachelorabschluss unmittelbar oder zu einem späteren Zeitpunkt an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland ein Masterstudium aufnehmen wollen, müssen zur Bewertung der Studienvoraussetzungen oder zur Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen oft Modulbeschreibungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen vorgelegt werden.
Bitte sichern Sie sich zu diesem Zweck die Satzungen und Modulbeschreibungen, nach denen Sie an der Hochschule Mannheim studiert haben. Wir können infolge laufender Aktualisierungen nicht gewährleisten, dass zu späteren Zeitpunkten die für Sie relevanten Unterlagen noch verfügbar sind.
Wiederholung von Prüfungen
Nicht bestandene Prüfungsleistungen können — mit Ausnahme der Thesis und des praktischen Studiensemesters — zweimal wiederholt werden. Thesis und praktisches Studiensemester dürfen nur einmal wiederholt werden.
Eine dritte Wiederholung einer Prüfungsleistung (Viertversuch) ist nicht möglich.
Spätestens im Rahmen der Prüfungstermine der Lehrveranstaltungen des nachfolgenden Semesters! (Bedenken Sie, dass es personelle und inhaltliche Veränderungen geben kann.)
Voraussetzung für eine zweite Wiederholung (Drittversuch) von Prüfungsleistungen ist die Inanspruchnahme einer Studienfachberatung durch die Fakultät.
Ein entsprechender Nachweis über das Beratungsgespräch ist dem Prüfungsamt durch die Studierende/ den Studierenden spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin vorzulegen.
Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.
Die Fachstudienberatung wird in der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen von den zuständigen Studiengangleitungen durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie hierzu rechtzeitig einen Termin.
Urlaubssemester
Studierende können sich aus wichtigen Gründen vom Studium beurlauben lassen (§ 61 Abs. 1 Landeshochschulgesetz; §7 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Hochschule Mannheim).
Die Beurlaubung ist mittels Formblatt (vgl. Formulardownload der Hochschulwebsite) direkt beim Prüfungsamt unter Angabe von Gründen zu beantragen. Dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise beizufügen.
Anträge auf Urlaubssemester sind spätestens am letzten Vorlesungstag des betroffenen Semesters zu stellen. Beurlaubungen für zurückliegende Semester sind — auch bei nachgewiesener Krankheit — ausgeschlossen.
Während der Beurlaubung können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden (Ausnahme: Mutterschutz und Elternzeit).
Ausgeschlossen sind auch Wiederholungsprüfungen und die Durchführung des Praxissemesters.
Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet. Der Verwaltungskostenbeitrag und der Studentenwerksbeitrag sind bei einer Beurlaubung immer während der Rückmeldefrist zu entrichten.
Härtefälle
In diesem Fall erfolgt leider die Exmatrikulation von Amts wegen, da eine dritte Wiederholungsprüfung nicht möglich ist. Auch die Geltendmachung eines Härtefalls ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn das Grundstudium nicht innerhalb von vier Semestern und das gesamte Studium nicht innerhalb von zehn Semestern abgeschlossen ist, erlischt der Prüfungsanspruch.
Bitte beachten Sie, dass für die Ermittlung der Studienzeiten und der Anzahl der Wiederholungsprüfungen auch Studienzeiten und Fehlversuche an anderen Hochschulen in der Bundesrepublik angerechnet werden.
Falls die Fristüberschreitung nicht von Ihnen zu vertreten ist, können Sie einen Härteantrag stellen (vgl. § 6 Abs. 3 StuPo).
Ein Härteantrag ist mittels eines speziellen Formblatts zu stellen. Dem Antrag ist in einem formlosen Schreiben die ausführliche Begründung für das Vorliegen eines besonderen Härtefalles beizufügen. Dieses ist an den Prüfungsausschuss der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen zu richten und mit Unterlagen zu ergänzen, die als Nachweis eines besonderen Härtefalles geeignet sind (z.B. aussagefähige ärztliche Atteste).
Nicht formgerecht gestellte Härteanträge werden nicht bearbeitet und führen daher automatisch zur Exmatrikulation.
Über die jeweilige Antragsfrist informiert der schriftliche Bescheid des Prüfungsamtes. Nicht fristgerecht gestellte Härteanträge werden nicht bearbeitet und führen daher automatisch zur Exmatrikulation.
Härteanträge mit allen erforderlichen Unterlagen (d.h. ausgefülltes Antragsformular + formloses Begründungsschreiben + Atteste oder sonstige Nachweise) sind beim Prüfungsamt einzureichen.
Fundsachen
Eine zentrale Stelle für Fundsachen gibt es an der Hochschule derzeit nicht. Anlaufstellen für Fundsachen sind im Hochhaus (Zentrale) Hausmeister oder ggf. auch die Bibliothek.
Unfälle, Notfälle
In jedem Vorlesungsraum finden Sie Informationen über den nächsten Standort eines Erste-Hilfe-Kastens sowie eines Ersthelfers. In Gebäude L befinden sich im Eingangsbereich ein Defibrillator und ein Erste-Hilfe-Kasten zur Eigenhilfe.
Wird ein Rettungswagen angefordert, sollten die Sanitäter am Rettungspunkt 2, John-Deere-Str. 90 (vor Gebäude L, Richtung John Deere) abgeholt werden.
In jedem Gebäude sind Flucht- und Rettungspläne ausgehängt. Hier können Sie die Fluchtwege sowie die Standorte von Feuerlöschern einsehen.