Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
Wird eine Prüfungsleistung, zu der sich ein/e Studierender/e angemeldet hat, nicht erbracht, müssen die Gründe für Rücktritt oder Versäumnis gegenüber dem Service Center Studium/Prüfungen unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (i.d.R. mittels ärztlichem Attest für den betreffenden Tag). Anderenfalls wird die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ gewertet.
https://www.hs-mannheim.de/studierende/studienorganisation/formulardownload.html
Ermittlung der vorläufigen Gesamtnote
(nur zur Selbstauskunft WB-Studierende)
Excel-Formular für Studierende mit Studienbeginn vor SS 2015
Excel-Formular für Studierende mit Studienbeginn ab SS 2015
Notenverteilung
(gültig für den Zeitraum 01/2011-12/2013)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor
Wirtschaftsingenieurwesen Master
(gültig für den Zeitraum 01/2012-12/2014)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor
Wirtschaftsingenieurwesen Master
(gültig für den Zeitraum 01/2013-12/2015)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor
Wirtschaftsingenieurwesen Master
Notenverteilung gültig für den Zeitraum 01/2014-12/2016
Notenverteilung gültig für den Zeitraum 01/2015-12/2017
Notenverteilung gültig für den Zeitraum 01/2016-12/2018
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss im ersten Studiensemester, bei nachträglichem Eintreten der Beeinträchtigung so früh als möglich, in jedem Fall jedoch spätestens 6 Wochen vor Beginn des nächsten Prüfungszeitraums, gestellt werden.
Ärztliche Atteste bzw. Bescheinigungen sind dem Antrag ebenso beizufügen wie eine vollständige Übersicht darüber, welche Prüfung(en) bei welcher Prüferin/welchem Prüfer im anstehenden Prüfungszeitraum absolviert werden soll(en).
Auch bei außerhalb des Prüfungszeitraums stattfindenden Prüfungen muss die Antragstellung mindestens 6 Wochen vorher erfolgen.
Anträge sind fristgerecht per Email bei folgender Adresse einzureichen: nachteilsausgleich@wing.th-mannheim.de
Kurz darauf werden die Antragstellenden darüber informiert, wie der genaue Ablauf der Prüfung(en) ist.
Studienfachberatung
Gemaß § 14, Absatz 3 der Studien- und Prüfungsordnung ist für eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistung (Drittversuch) eine Studienfachberatung durch die Fakultät erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist dem Prüfungsamt durch die Studierende/den Studierenden spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin vorzuulegen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.
Die Studienfachberatungen an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen erfolgen durch die Studiengangleiter. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung direkt an den für Sie zuständigen Studiengangleiter.
Härteantrag
Allgemeine Informationen – wann und wie muss/kann man ihn stellen?
Härtefallantrag wegen Zeitüberschreitung
Mutterschutz im Studium
Hinweise zum Mutterschutz im Studium MuSchG