Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
Information zur Betreuung und Bewertung von Abschlussarbeiten
Information zu Bachelor- und Masterarbeiten
Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit
Anmeldung Studien-/Projektarbeit
Benotung
Verlängerung
Wegweiser zum Abschlusszeugnis
Fenster-Abmessungen für Studien-, Bachelor- oder Masterarbeiten
Titelblatt für Studien-, Bachelor-, und Masterarbeit
Ermittlung der vorläufigen Gesamtnote
(nur zur Selbstauskunft WB-Studierende)
Excel-Formular für Studierende mit Studienbeginn vor SS 2015
Excel-Formular für Studierende mit Studienbeginn ab SS 2015
Notenverteilung
(gültig für den Zeitraum 01/2011-12/2013)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor
Wirtschaftsingenieurwesen Master
(gültig für den Zeitraum 01/2012-12/2014)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor
Wirtschaftsingenieurwesen Master
(gültig für den Zeitraum 01/2013-12/2015)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor
Wirtschaftsingenieurwesen Master
Notenverteilung gültig für den Zeitraum 01/2014-12/2016
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor, WB (de)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor, WB (en)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor, WBI (de)
Wirtschaftsingenieurwesen Bachelor, WBI (en)
Wirtschaftsingenieurwesen Master, WMB (de)
Wirtschaftsingenieurwesen Master, WMB (en)
Wirtschaftsingenieurwesen Master, WMI (de)
Wirtschaftsingenieurwesen Master, WMI (en)
Wirtschaftsingenieurwesen Master, WMW (de)
Wirtschaftsingenieurwesen Master, WMW (en)
Ablauf Nachteilsausgleich
- Der Antrag auf Nachteilsausgleich soll frühestmöglichst, aber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfungsphase gestellt werden. Ärztliche Atteste bzw. Besheinigungen sind dem Antrag beizufügen. Vom Antragsteller ist auch mitzuteilen, welche Prüfungen sie bei welchem Dozent*innen beabsichtigen zu schreiben.
- Nach Rücksprache mit den betroffenen Dozent*innen werden die Antragsteller über den genauen Ablauf ihrer Prüfungen informiert.
Bitte wenden Sie sich für die Antragsstellung und Schriftverkehr an nachteilsausgleich(at)wing.hs-mannheim.de.
Anerkennung von Leistungen
Vorgehensweise zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Studienfachberatung
Gemaß § 14, Absatz 3 der Studien- und Prüfungsordnung ist für eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistung (Drittversuch) eine Studienfachberatung durch die Fakultät erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist dem Prüfungsamt durch die Studierende/den Studierenden spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin vorzuulegen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.
Die Studienfachberatungen an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen erfolgen durch die Studiengangleiter. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung direkt an den für Sie zuständigen Studiengangleiter.
Härteantrag
Allgemeine Informationen – wann und wie muss/kann man ihn stellen?
Härtefallantrag wegen Zeitüberschreitung
Mutterschutz im Studium
Hinweise zum Mutterschutz im Studium MuSchG