Auslandsaufenthalt

Erfüllung der Anforderung an einen mindestens 3 Monate andauernden Studienaufenthalt

Laut §55,12 der Studienprüfungsordnung Bachelor im WBI

Der Nachweis eines mindestens 3 Monate durchgängig durchgeführten Auslandsaufenthalts während des Studiums an der Hochschule Mannheim und damit die Erfüllung der Anforderungen in §55,12 StuPO Bachelor der HS Mannheim, kann grundsätzlich erbracht werden durch den offiziell belegten Nachweis einer der folgenden Optionen:

  • Studienaufenthalt an einer ausländischen Partnerhochschule der Hochschule Mannheim
  • (Nachweis: Transcript der Partnerhochschule)
  • Studienaufenthalt an einer anderen ausländischen Hochschule (free mover)
  • (Nachweis: Transcript der ausl. Hochschule)
  • Praxissemester im Ausland
  • (Nachweis: Praktikantenvertrag mit der Firma)
  • Bachelorarbeit im Ausland
  • (Nachweis: Vertrag mit der Firma/Nachweis Auslandsaufenthalt)
  • freiwilliges Praktikum im Ausland
  • (Nachweis: Praktikantenvertrag mit der Firma)
  • oder eine andere studienbegleitende Qualifikationsmaßnahme im Umfang von mindestens drei Monaten im Ausland.
  • (Nachweis: Rücksprache mit der Studiengangleitung im Vorfeld wird empfohlen.)

Der Nachweis ist spätestens unmittelbar nach dem Abschluss der letzten Prüfung im letzten Studienfachsemester zu führen. Für die Nachweisführung senden Sie die aussagekräftigen Belege an die Studiengangleitung WBI bachelorWBI@wing.hs-mannheim.de.