Allgemein

Ja
Der Aufbaustudiengang zum Master of Science Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule Mannheim ist seit Juni 2004 durch die ASIIN akkreditiert.

Seit dem Sommersemester 2012 werden in Baden-Württemberg keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben, d.h. für EU-Inländer, die ein Erststudium bis zum Masterabschluss absolvieren, fallen abgesehen von den Verwaltungs- bzw. Semestergebühren keine Gebühren an.

Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, plant die Landesregierung Baden-Württemberg ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester. Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, sind von den Gebühren ausgenommen. Auch Teilnehmende von Erasmus-Programmen sollen nach dem Entwurf nicht betroffen sein.

Für das Zweitstudium sollen ab diesem Zeitpunkt 650 Euro je Semester erhoben werden. Diese Regelung gilt nur im Fall von Neueinschreibungen. Wer bereits vorher eingeschrieben ist, kann seinen Studiengang zu den geltenden Bedingungen abschließen.

Nähere Informationen etwa zu Ausnahmeregelungen oder zur Defintion Zweitstudium findet ihr hier.

Bei konkreten Fragen wendet euch bitte direkt an das Service Center Zulassung.

 

Deutsch/Englisch.
Der Studiengang ist überwiegend deutschsprachig konzipiert. Gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse sind daher unerlässlich. Es werden teilweise auch Veranstaltungen in englischer Sprache angeboten bzw. englischsprachige Literatur verwendet, so dass auch solide Englischkenntnisse vorausgesetzt werden.

Teilzeitstudium

Ja.
Das Studium des Wirtschaftsingenieurwesens (Master of Science) an der Hochschule Mannheim ist als Vollzeitstudium konzipiert.

Es besteht aber die Möglichkeit auf Antrag bei der Bewerbung den Status eines Teilzeit-Student*innen zu erlangen. Ein*e Teilzeit-Student*in

  •  belegt die regulären Vorlesungen (siehe Stundenplan)
  • hat die doppelte Zeit für den Theorieteil zur Verfügung. Die Dauer der Masterthesis bleibt bei 6 Monaten.
  • hat den halben Prüfungsanspruch pro Semester (4 Prüfungen)

Weitere Informationen zur Regelung des Teilzeitstudiums findet ihr in der Satzung der Hochschule Mannheim für ein Studium in Teilzeit.

Zulassung und Bewerbung

Dieser Studiengang ist darauf ausgerichtet, Betriebswirtschaftler*innen, Wirtschaftsingenieur*innen und Ingenieur*innen aufzunehmen  (Auswahlsatzung):
Fehlende ECTS-Punkte können an der Hochschule Mannheim nicht nachgeholt werden, da die ECTS-Punkte Voraussetzung für die Zulassung sind.

Vorqualifikation Betriebswirtschaftslehre
Ein Vorstudium von mindestens 180 ECTS-Punkten, davon 96 ECTS-Punkte betriebswirtschaftlicher und juristischer Inhalte sowie — bis spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des zweiten Studiensemesters — ist ein technisches Grundpraktikum von 20 Arbeitstagen Dauer zu absolvieren. Ihr könnt durch das Ausfüllen des ECTS-Check BWL im Link prüfen, ob ihr grundsätzlich zulassungsfähig seid.

Vorqualifikation Ingenieurwissenschaften
Ein Vorstudium von mindestens 210 ECTS-Punkten Gesamtumfang, das eine elektrotechnische,  maschinenbauliche oder verfahrenstechnische Ausprägung aufweisen soll sowie Grundkenntnisse der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre im Umfang von mindestens 4 ECTS-Punkten. Der Nachweis ist vor der Bewerbung zu erbringen und kann nicht nachgeholt werden.

Vorqualifikation Wirtschaftsingenieurwesen
Ein Vorstudium von mindestens 210 ECTS-Punkten, davon mindestens 36 ECTS-Punkte aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik oder Verfahrenstechnik (ohne mathematische oder naturwissenschaftliche Grundlagenfächer, wie beispielsweise Mathematik oder Physik). Ihr könnt durch das Ausfüllen des ECTS-Check (Excel Sheet) WI im Link prüfen, ob ihr grundsätzlich zulassungsfähig seid.

Ja.
Liegt ein Bachelor- oder Diplom-Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, ist die Aufstellung der bisher erbrachten Leistungen durch die Hochschule beizulegen (Durchschnittsnote und ECTS-Umfang, siehe § 6 (1) der Auswahlsatzung).

Außerdem muss der Antrag die Zusicherung des Bewerbers/der Bewerberin enthalten, dass alle Studien- und Prüfungsleistungen vor Beginn der Vorlesungen des ersten Studiensemesters abgeschlossen sein werden. Im Falle der vorläufigen Zulassung erlischt diese, wenn nicht innerhalb von 8 Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Zulassungsamt der erfolgreiche qualifizierende Abschluss in Form des Zeugnisses vorgelegt wurde.

Zum Sommer- oder Wintersemester
Das Studium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester aufgenommen werden. Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15.01., für das Wintersemester der 15.07. Bewerbungen können ab dem 01.12. bzw. ab dem 01.06. eingereicht werden.

Nein.
Die Note, mit der das Erststudium abgeschlossen wurde, ist zwar das wichtigste, aber nicht das einzige Auswahlkriterium. Es wird eine Rangliste der Bewerber für jede Vorqualifikation erstellt.

Berücksichtigt werden

  • Note des Bachelor/ Diplomabschlusses
  • Zeiten einschlägiger Berufstätigkeit (betriebliche Zeiten bei dualer Ausbildung, Praktika zählen nicht dazu)
  • Studien-, Praktika- oder Berufsaufenthalt im Ausland

Details zum Auswahlverfahren findet ihr hier.

Nein.
Die Zulassung von Bewerbern mit Abschlussnote schlechter als "Gut" (2,5) ist nach Auswahlsatzung nicht möglich.

"Berufsausübung" bezieht sich auf eine einschlägige Berufstätigkeit nach dem qualifizierenden Abschluss.

"Auslandserfahrung" liegt vor, wenn im Zusammenhang mit Studium oder relevanter Berufsausübung zusammenhängende Zeiten von mindestens 3 Monaten Dauer nachgewiesen werden können.

In der Regel 2 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Nach Erstellung der Ranglisten werden die erfolgreichen Bewerber zunächst kurzfristig und vorläufig per E-Mail von der Studiengangleitung informiert. Oft wird aber ein Nachrückverfahren notwendig. Wenn ihr also nicht gleich eine Zusage erhalten habt, kann das bedeuten, dass ihr ins Nachrückverfahren gelangt.

Eine Zulassung vor Ablauf der Bewerbungsfristen ist grundsätzlich nicht möglich, ebenso die Berücksichtigung von Bewerbungen, die nach der Ausschlussfrist eingingen.

Nein.
Das Bewerbungsverfahren muss in jedem Semester neu durchlaufen werden.

Nein.
Zusagen gelten nur für das aktuelle Semester.

Es werden keine Kenntnisse, die Abiturniveau übersteigen, erwartet. Darüber hinaus bietet die HS Mannheim die Möglichkeit, vorhandenes Wissen auf Vollständigkeit zu prüfen bzw. nachzubessern (s. Vorbereitungskurse).

Ja, für Vorqualifikation BWL.
Für BWLer ist die Absolvierung eines technischen Grundpraktikums vorgeschrieben. Dieses ist zwar Zulassungsvoraussetzung, darf aber auch während des Studiums absolviert werden. Details hier. Bereits geleistete Praktika erhöhen die Zulassungschancen nicht.

Bestätigung des Studienkollegs Konstanz. Bei ausländischen Abschlüssen (gleich ob nach deutschem oder anderem Notensystem) ist eine Notenumrechnung des Studienkollegs der Hochschule Konstanz zwingend notwendig. Daher ist die Bewerbung ohne Abschlusszeugnis (siehe oben) bei ausländischen Abschlüssen NICHT möglich.
S.Auswahlsatzung §6 (3).