Studiengangwechsler
1. Für alle: Anerkennung / Anrechnung zuvor erbrachter Leistungen
Studierende, die bereits in einem anderen Studiengang studiert und dort Prüfungen absolviert haben, müssen – auch wenn dies in der Fakultät W selbst war – einen formalen Anrechnungs-/Anerkennungsprozess durchlaufen. Dieser ist fakultätsintern geregelt und hat nichts mit dem Bewerbungsverfahren und evtl. dort bereits eingereichten Unterlagen zu tun, sondern muss separat beantragt werden.
Die hierfür relevanten Dokumente finden Sie hier:
Wichtige Informationen (vor Beantragung lesen!)
WICHTIGER HINWEIS: Es wird dringend empfohlen, die vollständigen Unterlagen bereits in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit oder in der ersten Woche der Vorlesungszeit einzureichen. Anderenfalls kann der Anrechnungs-/Anerkennungsprozess bis zu sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn dauern!
2. Für Bafög-Beziehende: Semesteranrechnungsbescheinigung für die Fortzahlung bei Hochschul-/Studiengangwechsel
Studierende, die Ihren Studiengang oder die Hochschule wechseln, benötigen für die Fortführung der BaföG-Zahlungen eine sogenannte Semesteranrechnungsbescheinigung (vgl. https://www.stw-ma.de/bafoegco/bafoeg-service-center/#service-kontakt, 2. Formular unter „Fachrichtungswechsel“). Ein Teil dieser Bescheinigung ist an der Technischen Hochschule Mannheim durch den zuständigen Prüfungsausschuss (NICHT durch das Prüfungsamt!) auszufüllen.
Für Sie relevante Dokumente hierzu finden Sie ebenfalls hier: